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(11.05.2007) Eine „Reihe von Defiziten im verwaltungsinternen Ablauf“ beim PPP-Projekt Bildungszentrum Ostend (BZO) hat die SPD-Fraktion im Frankfurter Römer ausgemacht. Entsprechend bilanzieren die Sozialdemokraten die Ergebnisse eines Akteneinsichtsausschusses, der auf Antrag der SPD-Fraktion eingesetzt wurde und Ende April seine Arbeit beendet hat. Zentraler Kritikpunkt der Fraktion ist eine aus Sicht der SPD nicht nachhvollziehbare Vergleichsrechnung zwischen Eigenregie-Lösung und PPP-Modell. „Die Bezugsfälle für die Vergleichsrechnung erscheinen willkürlich, die Vergleichbarkeit fraglich“, heißt es in einer Erklärung. Gleiches gelte umgekehrt für einen vom Revisionsamt gewählten Bezugsfall, der seinerseits von der Kämmerei in Zweifel gezogen wurde. „Insgesamt ist das angesichts der finanziellen Bedeutung des Projekts eine äußerst unbefriedigende Situation“, heißt es seitens der SPD weiter, die den Vorteil der PPP-Lösung für nicht nachhvollziehbar nachgewiesen hält. „Ein derartiger zentraler Mangel ist nicht hinnehmbar“.
Nach Auffassung der Genossen hätten die unter dem Stichwort „Alles aus einer Hand“ angeführten Synergieeffekte auch bei einer städtischen Baubeauftragung an einen Generalunternehmer „wie allgemein üblich“ ihre Wirkung entfaltet. Die SPD hegt den Verdacht, dass die Vergabe im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaft schon frühzeitig beabsichtigt war und die vorgelegten Berechnungen „eher als nachträgliche Unterlegung einer bereits im Vorfeld getroffenen (beziehungsweise erwünschten) Entscheidung“. Auch die nachträglich vom Magistrat eingeholten Stellungnahmen zur Bewertung der Auffassungsunterschiede zwischen Kämmerei und Revisionsamt hätten zum Teil nur bekannte Positionen wiederholend referiert. In diesem Zusammenhang spricht die Fraktion in Richtung Magistrat die Empfehlung aus, in Zukunft aus Kostenerwägungen darauf zu verzichten, externe Beratungsunternehmen heranzuziehen, „wenn deren ‚politische’ Grundauffassung (pro oder contra PPP) bereits eindeutig festgelegt ist“.
Neben der Kritik am Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Eigenlösung und PPP verweist die SPD-Fraktion in ihrer Erklärung auch auf eine mangelhafte Aktenführung. So gehe aus den zur Verfügung gestellten Akten „in keiner Weise hervor“, wer zu welchem Zeitpunkt auf welcher Grundlage dezernatsintern die Entscheidung getroffen habe, das BZO als PPP-Projekt zu betreiben. Aus den Unterlagen gehe nicht hervor, in welcher Weise der zuständige Dezernent in das Verfahren und die Entscheidungsfindung eingebunden war. Insbesondere zum Schutz der nachgeordneten Mitarbeiter müsse der Magistrat hier dringend zu einem anderen Dokumentationsverfahren finden.
Weniger kritisch sieht die SPD-Fraktion die von Nutzern des BZO angeführte gravierende Bau- und Nutzungsmängel. „Wir monieren dies im Rahmen dieses Akteneinsichtsausschusses nicht besonders, da derartige Dinge auch bei Nicht-PPP-Projekten vorgekommen sind“, heißt es seitens der Sozialdemokraten. Hier sei zudem anzumerken, dass der Magistrat in einem sehr fortgeschrittenen Planungsstadium noch zahlreiche bauliche Änderungen veranlasst habe. „Bemerkenswert ist hierbei, dass die Entscheidungen über selbst kleinste und unbedeutendste bauliche Änderungen sauber und vollständig dokumentiert sind, im Gegensatz zur PPP-Grundsatzentscheidung“. o
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