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(20.06.2007) Nach einer Vergabebeschwerde des im PPP-Bieterwettbewerb um die Sanierung und den Betrieb von vier Frankfurter Schulen unterlegenen Bauunternehmens Züblin droht eine Verzögerung des Projekts. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, wird die zuständige Vergabekammer beim Darmstädter Regierungspräsidium frühestens am 29. Juni eine Entscheidung zur Züblin-Beschwerde fällen. Danach sei für Züblin selbst im Falle eines abschlägigen Bescheids der Gang zum Oberlandesgericht möglich. Dann würde eine weitere Verschiebung der Vertragsunterzeichnung mit Hochtief PPP Solutions drohen. Mit den entsprechenden Verzögerungen wäre ein planmäßiger Beginn der Sanierungsarbeiten kaum realisierbar.
Bereits zuvor war scharfe Kritik an dem PPP-Projekt selbst sowie am Vorgehen von Magistrat und Kämmerei laut geworden. So kritisierte die SPD-Opposition im Frankfurter Römer, dass der Entwurf der Magistratsvorlage für das Projekt mit einem Volumen von weit über 100 Mio € Anfang Mai erst zwei Tage vor der Beschlussfassung zugegangen sei. Zu diesem Zeitpunkt hätten weder dem Revisionsamt noch dem Rechtsamt die komplexen Vertragswerke vorgelegen, so dass keinem der beiden Ämter eine Prüfung möglich gewesen sei, heißt es in einer Mitteilung der Fraktion. Auch Stadtrat Achim Kessler (Linke/WASG) kritisierte eine unzureichende Prüfung des gesamten Projekts. „Der berechtigte Hinweis, dass Eltern und Schüler der betroffenen Schulen zu Recht eine schnelle Sanierung der Schulen erwarten, kann nicht gegen die Notwendigkeit einer soliden und eingehenden Prüfung ausgespielt werden“, sagte Kessler.
Das Revisionsamt hatte die Magistratsvolage aufgrund der Kürze der Zeit lediglich „zur Kenntnis genommen“, gleichzeitig aber Bedenken angemeldet. Das PPP-Verfahren komme einer Kreditverpflichtung gleich, die der „vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde“ bedürfe, zitiert Stadtrat Kessler aus der Stellungnahme des Revisionsamtes. Hierzu sei in der Vorlage keine Aussage enthalten. Auch seien in der Vorlage lediglich die Sicherungsmechanismen zum Schutze der Stadt als Auftraggeber enthalten, nicht aber die Vertragsbedingungen, die die Stadt Frankfurt als Auftraggeber verpflichten beziehungsweise belasten. „Grundsätzlich stellen wir fest, dass ein solches Vorgehen dazu führt, Projekte mit erheblicher finanzieller Tragweite der grundsätzlich notwendigen Prüfung durch Zentralämter zu entziehen“, so das Revisionsamt weiter.
Im Zentrum der Kritik am PPP-Projekt selbst steht der Wirtschaftlichkeitsvergleich. Die Datengrundlage des Wirtschaftlichkeitsnachweises, insbesondere die Berechnungen zur Eigenbauvariante, seien nicht hinreichend erläutert, bemängelt das Revisionsamt. „Insoweit bleibt für uns die Frage offen, ob hiermit ein belastbarer Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des PPP-Projekts gegeben ist“.
Zwischenzeitlich hat der Frankfurter Kämmerer Uwe Becker (CDU) zugesichert, dass sowohl dem Rechtsamt als auch dem Revisionsamt ausreichend Zeit zur Prüfung des Projekts eingeräumt werden soll. Beide Ämter sollen die Möglichkeit erhalten, rechtzeitig vor der nun auf den 5. Juli terminierten Abstimmung im Stadtparlament eine Stellungnahme zu erarbeiten, berichtet die „Frankfurter Neue Presse“. Wie Becker verteidigte auch CDU-Fraktionschef Markus Frank die geplante Umsetzung des Schulprojekts als PPP. Er sei „überzeugt“, dass dies das Instrument der Zukunft sei, zitiert die Zeitung den Fraktionsvorsitzenden. |